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Rechtsanwalt und Notar unter einem Dach

030/8921956 030-8921956 0308921956
FEUERSÄNGER Rechtsanwälte und Notar
Klaus Feuersänger, Hendrik Feuersänger
Adresse:Lichtenrader Damm 101
12305 Berlin
Telefon:0 30/8 92 19 56
Website:www.ra-feuersaenger.de
Foto von Klaus Feuersänger und Hendrik Feuersänger von der Firma FEUERSÄNGER Rechtsanwälte und Notar

Engagiert vertreten, kompetent betreut!

Stand: September 2018

Mit Recht, Gesetzen, juristischen Regelungen sowie fachgerechter und umfassender Beratung haben Rechtsanwälte und Notare gleichermaßen zu tun.

Aber es gibt zugleich gravierende Unterschiede, die insbesondere darin begründet sind, dass der Anwalt die Interessen seiner Mandanten vertritt, während ein Notar alle Beteiligten unabhängig und unparteiisch betreut.

Juristische Absicherung
In der Kanzlei Feuersänger ist doppelte juristische Kompetenz unter einem Dach angesiedelt.
Klaus Feuersänger ist seit 1982 als Rechtsanwalt und seit 1994 als Notar tätig.
Seit vielen Jahren ist sein Sohn Hendrik Feuersänger als Rechtsanwalt und Mitgesellschafter an seiner Seite. Wer in einen Rechtsstreit verwickelt ist oder selbst Rechtsmittel einlegen will, findet in ihnen kompetente Juristen, die engagiert die Interessen ihrer Mandanten durchsetzen. Dabei sind sie für ihre eingehende Beratung ebenso bekannt wie für die zügige und intensive Einarbeitung.

Wichtige Schwerpunkte
Beide sind schwerpunktmäßig im zivil- und gesellschaftsrechtlichen Bereich zuhause, aber ebenso im Grundstücks- und Wirtschaftsrecht bewandert. Als Fachanwalt für Steuerrecht steht Klaus Feuersänger bei Steuerstrafsachen gegenüber den Finanzbehörden und -gerichten bei. Hendrik Feuersänger kümmert sich unter anderem um Arbeits-, Miet-, Kauf- und Scheidungsrecht sowie um Verkehrsrecht und Schadensersatzangelegenheiten.

Rechtssichere Regelungen
Bei manchen Rechtsgeschäften mit weitreichenden Folgen wie Hauserwerb oder Ehevertrag ist die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben, in anderen Fällen sehr angeraten. Klaus Feuersänger gestaltet rechtssichere Verträge, die die Interessen aller Seiten widerspiegeln. Das können Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Testament und Erbvertrag sowie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sein. Er ist zudem für Beurkundungen sowie die Beglaubigung von Unterschriften oder Abschriften im Einsatz.

Erstellt: 2018