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Rechtsanwalt und Notar Klaus Feuersänger hilft zusammen mit Sohn Hendrik Feuersänger bei einer Vielzahl an Rechtsfragen.

030/8921956 030-8921956 0308921956
FEUERSÄNGER Rechtsanwälte und Notar
Klaus Feuersänger, Hendrik Feuersänger
Adresse:Lichtenrader Damm 101
12305 Berlin
Telefon:0 30/8 92 19 56
Website:www.ra-feuersaenger.de
Foto von Klaus Feuersänger und Hendrik Feuersänger von der Firma FEUERSÄNGER Rechtsanwälte und Notar

Notar und Rechtsanwalt leicht erreichbar

Stand: Oktober 2019

Unterschiedliche Rechtsgeschäfte, Vertragsgestaltungen, wirtschaftliche und juristische Weichenstellungen, die Absicherung der Familie sowie rechtliche Probleme oder Ansprüche erfordern frühzeitige fachliche Unterstützung.

Je nach Sachlage kommen dafür der Rechtsanwalt als eindeutiger Vertreter der Interessen seiner Mandanten oder der Notar als unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten infrage.

Unter einem Dach
In der Kanzlei Feuersänger findet man dafür immer den richtigen Ansprechpartner.
Klaus Feuersänger ist seit 1982 als Rechtsanwalt und seit 1994 als Notar tätig. Sein Sohn Hendrik Feuersänger ist ebenfalls seit vielen Jahren Rechtsanwalt und inzwischen Mitgesellschafter der Kanzlei.
Durch ihr Zusammenwirken werden viele Rechtsgebiete abgedeckt. Beide sind schwerpunktmäßig im zivil- und gesellschaftsrechtlichen Bereich sowie im Grundstücks- und Wirtschaftsrecht zuhause. Klaus Feuersänger steht als Fachanwalt für Steuerrecht bei Steuerstrafsachen gegenüber den Finanzbehörden und -gerichten zur Seite. Hendrik Feuersänger kümmert sich um Arbeits-, Miet-, Kauf- und Scheidungsrecht sowie um Schadensersatz und Verkehrsrecht.
Lange Erfahrung, Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung sowie eine immer freundliche, eingehende Beratung gehören zu den Pluspunkten der Kanzlei Feuersänger.

Hilfe durch Notar
Es gibt Rechtsgeschäfte, wie der Hauserwerb oder ein Ehevertrag, bei denen die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben ist.
Geht eine Ehe auseinander, lässt sich vieles mit notarieller Unterstützung auf Dauer festlegen.
Je mehr vor dem Scheidungstermin geklärt ist, desto weniger muss das Gericht anordnen.

Komplizierte Verhältnisse
Wer sein Erbe regeln will, muss eigene Wünsche mit gesetzlichen Regeln in Einklang bringen. Kompliziert wird es meist, wenn Paare nicht verheiratet sind oder Kinder aus verschiedenen Beziehungen haben.
Die Kanzlei Feuersänger hat hier die entsprechende Erfahrung. Oft geht es darum, dass die Partner gegenseitig abgesichert sind und bei den jeweiligen Kindern die gewünschten Lösungen getroffen werden.

Erstellt: 2019