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Bei der Kanzlei Feuersänger findet man eine vielseitige Rechtsberatung sowie einen Notar, beides unter einem Dach.
FEUERSÄNGER Rechtsanwälte und Notar | |
Klaus Feuersänger, Hendrik Feuersänger | |
Adresse: | Lichtenrader Damm 101 12305 Berlin-Lichtenrade |
Telefon: | 0 30/8 92 19 56 |
Website: | www.ra-feuersaenger.de |
Wechsel vollzogen
Stand: September 2021
Nach mehr als 25 Jahren gibt es in der Kanzlei „Feuersänger – Rechtsanwälte und Notar“ einen Generationenwechsel.
Rechtsanwalt und Notar a.D. Klaus Feuersänger hat sein Notaramt Ende 2020 beendet. Die notariellen Mandanten der Kanzlei können sich jedoch weiterhin gut betreut fühlen. Im November 2020 wurde Sohn Hendrik Feuersänger, nunmehr Rechtsanwalt und Notar, eine eigene Notarstelle übertragen. Damit wurde in der Kanzlei erfolgreich der Generationenwechsel vollzogen.
Als Rechtsanwalt sowie Diplom-Finanzwirt betreut Klaus Feuersänger weiterhin Mandate, vornehmlich im Bereich des Grundstücks-, Erb- und Steuerrechts, und unterstützt seinen Sohn mit seiner langen
Berufserfahrung in allen Bereichen. Mit der Übertragung
des Notaramtes hat sich der Tätigkeitsschwerpunkt von Hendrik Feuersänger in diesen Bereich verlagert.
Als Rechtsanwalt unterstützt er hauptsächlich Mandanten im Bereich des Zivilrechts.
Die Kanzlei, die sich seit über 20 Jahren am Lichtenrader Damm befindet, bietet im anwaltlichen Bereich umfassende Beratung und Vertretung.
Zum Berufsbild des Notars erklärt die Bundesnotarkammer: „Sie haben ein öffentliches Amt inne und ihnen sind
hoheitliche Befugnisse zur
vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Sie üben eine präventive Rechtskontrolle aus und errichten
Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.“
In dieser Funktion betreut Hendrik Feuersänger Mandanten in allen Bereichen, die zum Aufgabenspektrum eines Notars gehören. Dabei geht es um die Betreuung von Grundstücksgeschäften, erbrechtliche Regelungen, wie etwa die Beurkundung, Eheverträge, gesellschaftsrechtliche Gestaltungen sowie Anträge auf
Erlass von Erbscheinen und vieles mehr. Gerade im Bereich der Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kann notarielle Gestaltung unerwünschte Rechtsfolgen vermeiden, die für den Laien nicht ohne Weiteres erkennbar sind. Bei der Erteilung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen kann notarielle Unterstützung empfehlenswert sein.